Gehwegparken schränkt auf zahlreichen Straßen, egal ob geduldet oder ungeduldet, die Barrierefreiheit massiv ein. Das geht zu Lasten zu Fußgehender – insbesondere Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen u. a..
Ein ungeeinschränkter Fußweg ist ein essenzieller Teil der Verkehrssicherheit, weil dadurch verhindert wird, dass zu Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen und so sich und andere in Gefahr bringen müssen. Daher habe ich den Senat gefragt, welche Maßnahmen er ergreift, um Gehwegparken Einhalt zu gebieten. Hintergrund meiner Anfrage war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, aus dem hervorgeht, dass das Gehwegparken-Verbot nicht nur die Allgemeinheit schützt, sondern auch explizit Anwohnende, die in der Nutzung des Gehwegs durch Gehwegparken eingeschränkt werden. Daraus leitet das Gericht einen „räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde“ ab und stärkt somit die Rechte von Anwohnenden.
Wie meine Anfrage zeigt, wären sowohl Land als auch die Bezirke in Berlin gut beraten die Gewährung der Barrierefreiheit noch einmal kritisch zu überprüfen und entsprechend das Gehweg Parken anzuordnen.