Bußgeldstelle Berlin – zu viele Raser und zu wenig Personal

Die Leistungsfähigkeit der Bußgeldstelle sinkt weiter, immer mehr Raser entgehen der Polizei trotz Blitzerfoto. Denn statt 200 neuer Stellen, wie von Gewerkschaften und der Polizei selbst gefordert, verliert die Bußgeldstelle ihr Personal. Bis 2029 arbeiten bei anhaltender Personalentwicklung und Pensionsabgängen nur noch 231 von aktuell 312 Personen für die Bußgeldstelle, inklusive Altersabgängen.

Dabei sind unbesetzte Stellen noch nicht einmal eingerechnet: Auf meine diesbezügliche parlamentarische Anfrage verweigert der Senat die Antwort – und bricht damit das verfassungsmäßige Auskunftsrecht des Parlaments. Es ist grundsätzlich möglich und wurde in der Vergangenheit auch gehandhabt, dass der Senat den tatsächlichen Anteil an besetzten Stellen angeben kann und damit auch muss.

Dass so viele Stellen wegfallen, liegt besonders an der Einstellungspraxis des Senats. Immer mehr Arbeit wird an befristet Beschäftigte ausgelagert. Diese sogenannten Beschäftigungspositionen (BePo) sind im Gegensatz zu dauerhaften Stellen nur auf wenige Jahre angelegt und sollen eigentlich nur “nicht dauerhafte Aufgaben” erfüllen. Gleichzeitig stapeln sich die unbearbeiteten Vorgänge: Über 50.000 Verfahren mussten 2023 eingestellt werden, weil innerhalb von drei Monaten kein Bescheid verschickt werden konnte; das waren zwölf Prozent mehr als noch 2022.

Hier dazu mein Kommentar:

“Immer mehr Raser und Verkehrsraudis gehen der Polizei durch die Lappen. Die zuständige Bußgeldstelle ist chronisch unterbesetzt und muss jährlich zehntausende Verfahren einstellen. Obwohl Gewerkschaften und die Polizei selbst einen Bedarf von 200 neuen Stellen sehen, droht in den kommenden Jahren jede vierte Stelle wegzufallen. Damit bricht der Senat sein Versprechen einer handlungsfähigen Polizei im Bereich der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig verweigert der Senat die Antwort über unbesetzte Stellen und bricht damit das Auskunftsrecht des Parlaments. Damit untergräbt der Senat erneut das demokratische Recht des Parlaments, angemessen informiert zu werden.”