Anfrage: Maßnahmen gegen Gehwegparken

Gehwegparken schränkt auf zahlreichen Straßen, egal ob geduldet oder ungeduldet, die Barrierefreiheit massiv ein. Das geht zu Lasten zu Fußgehender – insbesondere Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen u. a..

Ein ungeeinschränkter Fußweg ist ein essenzieller Teil der Verkehrssicherheit, weil dadurch verhindert wird, dass zu Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen und so sich und andere in Gefahr bringen müssen. Daher habe ich den Senat gefragt, welche Maßnahmen er ergreift, um Gehwegparken Einhalt zu gebieten. Hintergrund meiner Anfrage war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, aus dem hervorgeht, dass das Gehwegparken-Verbot nicht nur die Allgemeinheit schützt, sondern auch explizit Anwohnende, die in der Nutzung des Gehwegs durch Gehwegparken eingeschränkt werden. Daraus leitet das Gericht einen „räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde“ ab und stärkt somit die Rechte von Anwohnenden.

Wie meine Anfrage zeigt, wären sowohl Land als auch die Bezirke in Berlin gut beraten die Gewährung der Barrierefreiheit noch einmal kritisch zu überprüfen und entsprechend das Gehweg Parken anzuordnen.

Meine Anfrage zur „Verwendung von GRW-Mitteln für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO)“

Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) ist mit insgesamt 350 Millionen Euro, die in der bisheringen Planung für ihre Realisierung veranschlagt werden, ein sehr teures Bauvorhaben des Berliner Senats. Aus der Erfahrung wissen wir, dass insbesondere Großbauprojekte häufig teurer werden, als ursprünglich geplant. Da der Bund sich an größeren Bauvorhaben mit Förderprogrammen für Gemeinschaftsaufgaben (sogenannte GRW-Mittel) beteiligt, wollte ich vom Senat wissen, wie er die bewilligten Mittel verwendet. Meine Anfrage zeigt, dass die Berechnungen, auf denen die Zusage der GRW-Mittel beruht, stark veraltet ist. Somit ist unklar, ob nicht schlussendlich das Land Berlin für eventuelle Kostensteigerungen alleine gerade stehen muss. Um dies zu verhindern, fordere ich einerneute Kosten-Nutzen-Untersuchung für das gesamte Bauvorhaben Tangentiale Verbindung Ost!

Meine Kommentierung im Wortlaut:
„Es besteht ein immenses Haushaltsrisiko hinsichtlich der Finanzierung der TVO. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung, auf der die Planungen des Senats basieren, sind mehr als 10 Jahre alt. Die damals angenommenen Baukosten betrugen 80 Mio. Euro. Schon heute werden offiziell bereits Kosten von 350 Mio. Euro genannt (mit Hinweis auf zu erwartende Verdopplung der Kosten bis Baufertigstellung im Doppelhaushalt 2024/25), also mehr als viermal so viel! Ob die zugesagten und geplanten Förderungen dies auch abdecken, bleibt unklar. Und wer glaubt, dass 350 Mio. Euro bereits das Ende der Fahnenstange sind, lebt nicht in Berlin!

Wir erwarten deshalb vom Senat, eine neue Wirtschaftlichkeitsprüfung zu veranlassen und eine echte Kosten-Nutzen-Untersuchung einzplanen. Im Angesicht der knappen Haushaltslage, können wir uns kein Millionenprojekt leisten, dessen Nutzen überhaupt nicht im Verhältnis zu den Kosten steht! Am Ende bleiben die Berliner*innen auf einem Millionenrisiko sitzen.“

Meine Rede in der Aktuellen Stunde zum Thema Verkehrssicherheit (20.06.2024)

Am Donnerstag habe ich in der Aktuellen Stunde im Abgeordnetenhaus zur Verkehrssicherheit in Berlin geredet. Zugleich wurde unser Antrag, den wir gemeinsam mit der Links-Fraktion unter dem Titel „Raser-Stopp am Tauentzien“ eingereicht haben, behandelt. Unser Ziel ist es Berlin auf den Pfad der Vision Zero – also dass es keine Verkehrstoten mehr gibt – zu bringen.

Die vollständige Rede findet ihr hier (Min. 6:20 bis 16:58).

Berlin – die Hauptstadt der Raser. Wann werden Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent verfolgt?

Aktuell betreibt die Berliner Polizei 36 stationäre Blitzanlagen und 83 mobile Messanlagen, darunter 21 Radarwagen, 56 Handlasermessgeräte und 6 Geschwindigkeitsmessanhänger zur Überwachung von Rasern.

Doch davon verstaubt ein Großteil im Keller und wird aktuell nicht genutzt. Das zeigt meine Anfrage an den Senat. Die mobilen Messgeräte waren im vergangenen Jahr durchschnittlich 1:55 Stunden am Tag im Einsatz, das entspricht nicht einmal 8% der möglichen Einsatzzeit. Die zahlreichen Handlasergeräte werden nur 1,35% der Zeit genutzt, das sind nicht einmal 20 Minuten am Tag. Wie viel davon an möglicherweise defekten Geräten liegt, dazu schweigt der Berliner Senat.

Auch kein Wort mehr zu den 2021 von der Senatsverwaltung versprochenen 60 neuen Blitzern. Lediglich 8 neue Blitzer wurden seitdem angeschafft. Im vergangen Jahr wurden lediglich zwei neue stationäre Geräte in Betrieb genommen, 2022 kein einziges. Eine Erweiterung des Bestands sei auch 2024 und 2025 „nicht beabsichtigt“.

Warum auch? Die Innenverwaltung begnügt sich mit dem aktuellen Stand der Geschwindigkeitsüberwachung. Für die aktuellen Auslastungsquoten vergibt sie sich selber die Schulnote „Ausreichend“. Einen Anlass für eine Ausweitung der Verkehrsüberwachung gebe es nicht. Doch dafür, dass ein Blitzgerät oft mehr als 23 Stunden am Tag im Schrank rumliegt und das Versprechen von 60 neuen Blitzanlagen gebrochen wurde, kann es nur ein „Mangelhaft“ geben.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Großteil der mobilen Blitzer der Berliner Polizei im Keller verstaubt. Dabei sind gerade die mobilen Blitzer effektiv und erwischen Raser da, wo sie es nicht erahnen können. Es zeigt sich wieder einmal, dass Verkehrssicherheit unter schwarz-rot nur ein Lippenbekenntnis bleibt. Auch im bundesweiten Vergleich bekommen Raser in Berlin einen Freifahrtschein. Denn es geht es nicht um Kavaliersdelikte. Raser*innen brettern mit mehr als 80 km/h über Höchstgeschwindigkeit durch die Stadt und gefährden dabei sich und andere. Jedes Jahr gibt es tausende Unfälle durch nicht angepasste Geschwindigkeit. Im schlimmsten Fall enden diese tödlich. Anstatt aufzurüsten, kaputte Geräte zu reparieren und vor allem Schwerpunktkontrollen durchzuführen, wiegelt die Innenverwaltung ab. Dabei wäre die Ausweitung von Verkehrskontrollen ein Gewinn für die Sicherheit und zugleich für den Landeshaushalt. Geld das dringend für die Aufstockung des Personals der Bußgeldstelle und den verkehrssicheren Umbau der Stadt benötigt wird. Gerade die mobilen Blitzanlagen sind eine Goldgrube. Schon jetzt werden mehr als 83% der Einnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitung nach Anzeigen durch die mobile Messgeräte erzielt.

Es ist bedauerlich, dass die Verkehrssicherheit für den Berliner Senat keine Priorität hat. Damit duldet die Innensenatorin, dass Berlin weiterhin Hauptstadt der Raser bleibt!