Meine Anfrage zur „Verwendung von GRW-Mitteln für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO)“

Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) ist mit insgesamt 350 Millionen Euro, die in der bisheringen Planung für ihre Realisierung veranschlagt werden, ein sehr teures Bauvorhaben des Berliner Senats. Aus der Erfahrung wissen wir, dass insbesondere Großbauprojekte häufig teurer werden, als ursprünglich geplant. Da der Bund sich an größeren Bauvorhaben mit Förderprogrammen für Gemeinschaftsaufgaben (sogenannte GRW-Mittel) beteiligt, wollte ich vom Senat wissen, wie er die bewilligten Mittel verwendet. Meine Anfrage zeigt, dass die Berechnungen, auf denen die Zusage der GRW-Mittel beruht, stark veraltet ist. Somit ist unklar, ob nicht schlussendlich das Land Berlin für eventuelle Kostensteigerungen alleine gerade stehen muss. Um dies zu verhindern, fordere ich einerneute Kosten-Nutzen-Untersuchung für das gesamte Bauvorhaben Tangentiale Verbindung Ost!

Meine Kommentierung im Wortlaut:
„Es besteht ein immenses Haushaltsrisiko hinsichtlich der Finanzierung der TVO. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung, auf der die Planungen des Senats basieren, sind mehr als 10 Jahre alt. Die damals angenommenen Baukosten betrugen 80 Mio. Euro. Schon heute werden offiziell bereits Kosten von 350 Mio. Euro genannt (mit Hinweis auf zu erwartende Verdopplung der Kosten bis Baufertigstellung im Doppelhaushalt 2024/25), also mehr als viermal so viel! Ob die zugesagten und geplanten Förderungen dies auch abdecken, bleibt unklar. Und wer glaubt, dass 350 Mio. Euro bereits das Ende der Fahnenstange sind, lebt nicht in Berlin!

Wir erwarten deshalb vom Senat, eine neue Wirtschaftlichkeitsprüfung zu veranlassen und eine echte Kosten-Nutzen-Untersuchung einzplanen. Im Angesicht der knappen Haushaltslage, können wir uns kein Millionenprojekt leisten, dessen Nutzen überhaupt nicht im Verhältnis zu den Kosten steht! Am Ende bleiben die Berliner*innen auf einem Millionenrisiko sitzen.“

Meine Rede in der Aktuellen Stunde zum Thema Verkehrssicherheit (20.06.2024)

Am Donnerstag habe ich in der Aktuellen Stunde im Abgeordnetenhaus zur Verkehrssicherheit in Berlin geredet. Zugleich wurde unser Antrag, den wir gemeinsam mit der Links-Fraktion unter dem Titel „Raser-Stopp am Tauentzien“ eingereicht haben, behandelt. Unser Ziel ist es Berlin auf den Pfad der Vision Zero – also dass es keine Verkehrstoten mehr gibt – zu bringen.

Die vollständige Rede findet ihr hier (Min. 6:20 bis 16:58).

Berlin – die Hauptstadt der Raser. Wann werden Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent verfolgt?

Aktuell betreibt die Berliner Polizei 36 stationäre Blitzanlagen und 83 mobile Messanlagen, darunter 21 Radarwagen, 56 Handlasermessgeräte und 6 Geschwindigkeitsmessanhänger zur Überwachung von Rasern.

Doch davon verstaubt ein Großteil im Keller und wird aktuell nicht genutzt. Das zeigt meine Anfrage an den Senat. Die mobilen Messgeräte waren im vergangenen Jahr durchschnittlich 1:55 Stunden am Tag im Einsatz, das entspricht nicht einmal 8% der möglichen Einsatzzeit. Die zahlreichen Handlasergeräte werden nur 1,35% der Zeit genutzt, das sind nicht einmal 20 Minuten am Tag. Wie viel davon an möglicherweise defekten Geräten liegt, dazu schweigt der Berliner Senat.

Auch kein Wort mehr zu den 2021 von der Senatsverwaltung versprochenen 60 neuen Blitzern. Lediglich 8 neue Blitzer wurden seitdem angeschafft. Im vergangen Jahr wurden lediglich zwei neue stationäre Geräte in Betrieb genommen, 2022 kein einziges. Eine Erweiterung des Bestands sei auch 2024 und 2025 „nicht beabsichtigt“.

Warum auch? Die Innenverwaltung begnügt sich mit dem aktuellen Stand der Geschwindigkeitsüberwachung. Für die aktuellen Auslastungsquoten vergibt sie sich selber die Schulnote „Ausreichend“. Einen Anlass für eine Ausweitung der Verkehrsüberwachung gebe es nicht. Doch dafür, dass ein Blitzgerät oft mehr als 23 Stunden am Tag im Schrank rumliegt und das Versprechen von 60 neuen Blitzanlagen gebrochen wurde, kann es nur ein „Mangelhaft“ geben.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Großteil der mobilen Blitzer der Berliner Polizei im Keller verstaubt. Dabei sind gerade die mobilen Blitzer effektiv und erwischen Raser da, wo sie es nicht erahnen können. Es zeigt sich wieder einmal, dass Verkehrssicherheit unter schwarz-rot nur ein Lippenbekenntnis bleibt. Auch im bundesweiten Vergleich bekommen Raser in Berlin einen Freifahrtschein. Denn es geht es nicht um Kavaliersdelikte. Raser*innen brettern mit mehr als 80 km/h über Höchstgeschwindigkeit durch die Stadt und gefährden dabei sich und andere. Jedes Jahr gibt es tausende Unfälle durch nicht angepasste Geschwindigkeit. Im schlimmsten Fall enden diese tödlich. Anstatt aufzurüsten, kaputte Geräte zu reparieren und vor allem Schwerpunktkontrollen durchzuführen, wiegelt die Innenverwaltung ab. Dabei wäre die Ausweitung von Verkehrskontrollen ein Gewinn für die Sicherheit und zugleich für den Landeshaushalt. Geld das dringend für die Aufstockung des Personals der Bußgeldstelle und den verkehrssicheren Umbau der Stadt benötigt wird. Gerade die mobilen Blitzanlagen sind eine Goldgrube. Schon jetzt werden mehr als 83% der Einnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitung nach Anzeigen durch die mobile Messgeräte erzielt.

Es ist bedauerlich, dass die Verkehrssicherheit für den Berliner Senat keine Priorität hat. Damit duldet die Innensenatorin, dass Berlin weiterhin Hauptstadt der Raser bleibt!

Bußgeldstelle Berlin – zu viele Raser und zu wenig Personal

Die Leistungsfähigkeit der Bußgeldstelle sinkt weiter, immer mehr Raser entgehen der Polizei trotz Blitzerfoto. Denn statt 200 neuer Stellen, wie von Gewerkschaften und der Polizei selbst gefordert, verliert die Bußgeldstelle ihr Personal. Bis 2029 arbeiten bei anhaltender Personalentwicklung und Pensionsabgängen nur noch 231 von aktuell 312 Personen für die Bußgeldstelle, inklusive Altersabgängen.

Dabei sind unbesetzte Stellen noch nicht einmal eingerechnet: Auf meine diesbezügliche parlamentarische Anfrage verweigert der Senat die Antwort – und bricht damit das verfassungsmäßige Auskunftsrecht des Parlaments. Es ist grundsätzlich möglich und wurde in der Vergangenheit auch gehandhabt, dass der Senat den tatsächlichen Anteil an besetzten Stellen angeben kann und damit auch muss.

Dass so viele Stellen wegfallen, liegt besonders an der Einstellungspraxis des Senats. Immer mehr Arbeit wird an befristet Beschäftigte ausgelagert. Diese sogenannten Beschäftigungspositionen (BePo) sind im Gegensatz zu dauerhaften Stellen nur auf wenige Jahre angelegt und sollen eigentlich nur “nicht dauerhafte Aufgaben” erfüllen. Gleichzeitig stapeln sich die unbearbeiteten Vorgänge: Über 50.000 Verfahren mussten 2023 eingestellt werden, weil innerhalb von drei Monaten kein Bescheid verschickt werden konnte; das waren zwölf Prozent mehr als noch 2022.

Hier dazu mein Kommentar:

“Immer mehr Raser und Verkehrsraudis gehen der Polizei durch die Lappen. Die zuständige Bußgeldstelle ist chronisch unterbesetzt und muss jährlich zehntausende Verfahren einstellen. Obwohl Gewerkschaften und die Polizei selbst einen Bedarf von 200 neuen Stellen sehen, droht in den kommenden Jahren jede vierte Stelle wegzufallen. Damit bricht der Senat sein Versprechen einer handlungsfähigen Polizei im Bereich der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig verweigert der Senat die Antwort über unbesetzte Stellen und bricht damit das Auskunftsrecht des Parlaments. Damit untergräbt der Senat erneut das demokratische Recht des Parlaments, angemessen informiert zu werden.”