Schriftliche Anfrage „KFZ-Entwicklung in Berlin“

Meine schriftliche Anfrage an den Senat zeigt, dass seit 2021 nicht nur die relative Anzahl der zugelassenen PKW abnimmt, sondern auch die absolute Anzahl ist von 1.098.637 PKWs im Jahr 2021 auf 1.078.259 PKWs im Jahr 2023 gesunken ist. Dies entspricht einem Rückgang von knapp 2 % in gerade mal zwei Jahren. Im gleichen Zeitraum ist die Bevölkerung Berlins von 3.775.480 Personen auf 3 878 100 Personen gewachsen. Das bedeutet, dass trotz wachsender Bevölkerung keine neuen Fahrzeuge angemeldet werden. Es ist auch davon auszugehen, dass Menschen in relevanter Anzahl ihre PKWs abmelden.

Dazu mein Kommentar: „Immer mehr Berliner*innen verzichten auf ein Auto. Seit 2010 verzeichnen wir einen Rückgang um etwa 7 % der pro Tausend Einwohner*innen zugelassenen PKW, auf aktuell 278 Autos pro Tausend Einwohner*innen. Das bedeutet, dass nicht einmal 30 % der Berliner*innen ein Auto besitzen. Auch die absoluten Zahlen sind rückläufig. Zwischen 2021 und 2023 hat der PKW-Bestand um knapp 2 % abgenommen und das, obwohl Berlin im gleichen Zeitraum um gut 100.000 Einwohner*innen gewachsen ist. Das sind phänomenale Nachrichten für das Klima, die Lebensqualität und die Lärm- und Luftbelastung!

Es ist absolut unverständlich, dass der Senat entgegen dieser Entwicklung weiterhin Politik für das Auto macht. Wir erleben eine verbissene Verteidigung von Fahrspuren, Parkplätzen und die Planung neuer Straßen und Autobahnen. Gleichzeitig werden die Radwegeplanungen und Verkehrssicherheit sabotiert und der ÖPNV ausgehungert. Der Senat betreibt aktiv Politik gegen die Interessen der Menschen, die in großem Stil vom Auto umsteigen auf klima- und stadtverträgliche Mobilität. Das muss endlich auch politisch von CDU und SPD anerkannt werden. Millionengräber wie die Sanierung des Schlangenbader Tunnels wirken vor dem Hintergrund dieser Zahlen und der Haushaltssituation umso stärker aus der Zeit gefallen.

Berlin braucht keine neuen Straßen, sondern mehr denn je den Umbau der Verkehrsinfrastruktur zugunsten von Rad- und Fußverkehr und massive Investitionen in den ÖPNV, um diese Entwicklung zu unterstützen und die Menschen beim Umstieg vom Auto durch attraktive Angebote und sichere Infrastrukturen zu unterstützen.“

Stellenausschreibung: Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) für Mobilitätspolitik gesucht!

Zum 1. November 2024 suche ich eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (w/m/d) mit Schwerpunkt Mobilitätspolitik.

Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Inhaltliche Unterstützung für die Themenfelder Mobilitätspolitik und Verkehrssicherheit
  • Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit, unter anderem durch das Erstellen von Schriftlichen Anfragen und Anträgen
  • Verfolgung politisch relevanter Informationen und gesellschaftlicher Entwicklungen und deren Aufbereitung für die Weiterentwicklung meiner inhaltlichen Arbeit
  • Verfassen von Reden und Artikeln
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Betreuung der Social Media Kanäle
  • Betreuung meines Vor-Ort-Büros in Kreuzberg
  • Eigenständige Beantwortung von Bürger*innenanfragen
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung von Veranstaltungen, Besprechungen und Terminen

Erwartet werden:

  • Abgeschlossenes Hochschlstuduim oder vergleichbare Qualifikationen
  • Kenntnisse im Bereich der Mobilitätspolitik
  • Sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie Spaß und Freude am Verfassen von Texten aller Art
  • Eigeninitiative und Teamfähigkeit, schnelle Auffassungsgabe, politisches Urteilsvermögen und Widerspruchsgeist
  • Nähe zu den Zielen und Werten Grüner Politik

Von Vorteil sind:

  • Kenntnisse politischer Entscheidungsstrukturen und parlamentarischer Abläufe
  • Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Affinität zu Social Media
  • Kenntnisse der Berliner Landespolitik

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einem Stellenumfang von 20 – 25 Wochenstunden bei marktüblicher Vergütung und großzügiger Urlaubsregelung. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Abgeordnetenhaus von Berlin oder in meinem Vor-Ort-Büro in Kreuzberg. Mobiles Arbeiten und Home Office sind möglich.

Die Bewerbungsfrist endet am 20. September 2024. Bewerbungen, bestehend aus Motivationsschreiben und Lebenslauf bitte an antje.kapek@gruene-fraktion.berlin senden. Von der Zusendung von Lichtbildern bitten wir abzusehen. Zeugnisse bitte nur nach Aufforderung übersenden.

Bewerbungen von FLINTA* und Personen mit Diskriminierungserfahrungen sind besonders willkommen.

Hier geht es zur Stellenausschreibung als PDF.

Schriftliche Anfrage „Umbau von Katastrophenkreuzungen“

Meine schriftliche Anfrage zeigt, dass der Senat sich nicht an die Zielvorgabe des Mobilitätsgesetzes hat sich der Berliner Senat hält. Von Juni 2022 bis Juni 2023 wurden nur 19 Kreuzungen umgestaltet, von Juni 2023 bis Juni 2024 sogar nur sieben Kreuzungen, der Doppelknoten Friedrichshain/Greifswalder Straße wird dabei sogar doppelt eingerechnet. Das Ziel von 30 Kreuzungen wurde in den letzten zwölf Monaten also nur 23% erfüllt. Die häufigste Maßnahme war dabei die Änderung der Abbiegesignalisierung (7/19 im Jahr 2022/2023 und 3/7 im Jahr 2023/2024). Nur in wenigen Fällen wurden bauliche Maßnahmen umgesetzt, so zum Beispiel neue Radverkehrsanlagen Am Friedrichshain zwischen Friedenstraße und Greifswalder Straße sowie an der Albrechtstraße/Klingsorstraße/Neue Filandstraße.

Dazu meine Kommentierung: „Der Senat hat die Zielvorgaben des Mobilitätsgesetzes weit verfehlt. Statt des vorgeschriebenen Umbaus von 30 Gefahrenkreuzungen pro Jahr, wurden im letzten Jahr gerade einmal sieben Kreuzungen umgestaltet. Das ist eine katastrophale Bilanz – und dies im Besonderen in einem Jahr, in dem bereits 29 Personen im Berliner Straßenverkehr getötet und tausende verletzt, bzw. schwer verletzt wurden.

Statt verantwortungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Berliner*innen zu ergreifen, schiebt die Verkehrsverwaltung das eigene Nichthandeln auf Kapazitätsengpässe der ausführenden Baufirmen. Dabei wurden bei den meisten betroffenen Gefahrenkreuzungen nicht einmal die nötigen Umbaumaßnahmen angeordnet. Stattdessen handelt es sich bei den meisten der ausgeführten Umbauten lediglich um minimale Detail-Anpassungen bis hin zu fragwürdigen Maßnahmen, wie dem Anordnen von Radfahren auf dem Gehweg. Das als Kreuzungsumbau zu betiteln, grenzt schon an Frechheit! Sicherer wird es dadurch mit Sicherheit nicht.

An knapp der Hälfte der unfallträchtigsten Katastrophenkreuzungen ziehen Senat und Unfallkommission aktuell nicht einmal in Erwägung, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. An vielen Stellen bleibt man im Vagen, Maßnahmen seien „in Planung“ ohne genauere Angabe, welche das sind und wann diese durchgeführt würden. Dabei liegen sinnvolle Maßnahmen auf der Hand: bauliche Umgestaltungen wie getrennten Fuß- und Radwegen, Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln oder Tempokissen, kluge Ampelschaltungen und Geschwindigkeitsreduktion. Und das vor allem dort, wo es zum Schutz der Menschen am dringendsten nötig ist! Machen Sie die Top-Katatrophenkreuzungen endlich sicher! So, wie es das Mobilitätsgesetz vorsieht.“

Anfrage: Maßnahmen gegen Gehwegparken

Gehwegparken schränkt auf zahlreichen Straßen, egal ob geduldet oder ungeduldet, die Barrierefreiheit massiv ein. Das geht zu Lasten zu Fußgehender – insbesondere Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen u. a..

Ein ungeeinschränkter Fußweg ist ein essenzieller Teil der Verkehrssicherheit, weil dadurch verhindert wird, dass zu Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen und so sich und andere in Gefahr bringen müssen. Daher habe ich den Senat gefragt, welche Maßnahmen er ergreift, um Gehwegparken Einhalt zu gebieten. Hintergrund meiner Anfrage war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, aus dem hervorgeht, dass das Gehwegparken-Verbot nicht nur die Allgemeinheit schützt, sondern auch explizit Anwohnende, die in der Nutzung des Gehwegs durch Gehwegparken eingeschränkt werden. Daraus leitet das Gericht einen „räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde“ ab und stärkt somit die Rechte von Anwohnenden.

Wie meine Anfrage zeigt, wären sowohl Land als auch die Bezirke in Berlin gut beraten die Gewährung der Barrierefreiheit noch einmal kritisch zu überprüfen und entsprechend das Gehweg Parken anzuordnen.