Stellenausschreibung: Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) für Mobilitätspolitik gesucht!

Zum 1. November 2024 suche ich eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (w/m/d) mit Schwerpunkt Mobilitätspolitik.

Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Inhaltliche Unterstützung für die Themenfelder Mobilitätspolitik und Verkehrssicherheit
  • Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit, unter anderem durch das Erstellen von Schriftlichen Anfragen und Anträgen
  • Verfolgung politisch relevanter Informationen und gesellschaftlicher Entwicklungen und deren Aufbereitung für die Weiterentwicklung meiner inhaltlichen Arbeit
  • Verfassen von Reden und Artikeln
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Betreuung der Social Media Kanäle
  • Betreuung meines Vor-Ort-Büros in Kreuzberg
  • Eigenständige Beantwortung von Bürger*innenanfragen
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung von Veranstaltungen, Besprechungen und Terminen

Erwartet werden:

  • Abgeschlossenes Hochschlstuduim oder vergleichbare Qualifikationen
  • Kenntnisse im Bereich der Mobilitätspolitik
  • Sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie Spaß und Freude am Verfassen von Texten aller Art
  • Eigeninitiative und Teamfähigkeit, schnelle Auffassungsgabe, politisches Urteilsvermögen und Widerspruchsgeist
  • Nähe zu den Zielen und Werten Grüner Politik

Von Vorteil sind:

  • Kenntnisse politischer Entscheidungsstrukturen und parlamentarischer Abläufe
  • Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Affinität zu Social Media
  • Kenntnisse der Berliner Landespolitik

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einem Stellenumfang von 20 – 25 Wochenstunden bei marktüblicher Vergütung und großzügiger Urlaubsregelung. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Abgeordnetenhaus von Berlin oder in meinem Vor-Ort-Büro in Kreuzberg. Mobiles Arbeiten und Home Office sind möglich.

Die Bewerbungsfrist endet am 20. September 2024. Bewerbungen, bestehend aus Motivationsschreiben und Lebenslauf bitte an antje.kapek@gruene-fraktion.berlin senden. Von der Zusendung von Lichtbildern bitten wir abzusehen. Zeugnisse bitte nur nach Aufforderung übersenden.

Bewerbungen von FLINTA* und Personen mit Diskriminierungserfahrungen sind besonders willkommen.

Hier geht es zur Stellenausschreibung als PDF.

Schriftliche Anfrage „Umbau von Katastrophenkreuzungen“

Meine schriftliche Anfrage zeigt, dass der Senat sich nicht an die Zielvorgabe des Mobilitätsgesetzes hat sich der Berliner Senat hält. Von Juni 2022 bis Juni 2023 wurden nur 19 Kreuzungen umgestaltet, von Juni 2023 bis Juni 2024 sogar nur sieben Kreuzungen, der Doppelknoten Friedrichshain/Greifswalder Straße wird dabei sogar doppelt eingerechnet. Das Ziel von 30 Kreuzungen wurde in den letzten zwölf Monaten also nur 23% erfüllt. Die häufigste Maßnahme war dabei die Änderung der Abbiegesignalisierung (7/19 im Jahr 2022/2023 und 3/7 im Jahr 2023/2024). Nur in wenigen Fällen wurden bauliche Maßnahmen umgesetzt, so zum Beispiel neue Radverkehrsanlagen Am Friedrichshain zwischen Friedenstraße und Greifswalder Straße sowie an der Albrechtstraße/Klingsorstraße/Neue Filandstraße.

Dazu meine Kommentierung: „Der Senat hat die Zielvorgaben des Mobilitätsgesetzes weit verfehlt. Statt des vorgeschriebenen Umbaus von 30 Gefahrenkreuzungen pro Jahr, wurden im letzten Jahr gerade einmal sieben Kreuzungen umgestaltet. Das ist eine katastrophale Bilanz – und dies im Besonderen in einem Jahr, in dem bereits 29 Personen im Berliner Straßenverkehr getötet und tausende verletzt, bzw. schwer verletzt wurden.

Statt verantwortungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Berliner*innen zu ergreifen, schiebt die Verkehrsverwaltung das eigene Nichthandeln auf Kapazitätsengpässe der ausführenden Baufirmen. Dabei wurden bei den meisten betroffenen Gefahrenkreuzungen nicht einmal die nötigen Umbaumaßnahmen angeordnet. Stattdessen handelt es sich bei den meisten der ausgeführten Umbauten lediglich um minimale Detail-Anpassungen bis hin zu fragwürdigen Maßnahmen, wie dem Anordnen von Radfahren auf dem Gehweg. Das als Kreuzungsumbau zu betiteln, grenzt schon an Frechheit! Sicherer wird es dadurch mit Sicherheit nicht.

An knapp der Hälfte der unfallträchtigsten Katastrophenkreuzungen ziehen Senat und Unfallkommission aktuell nicht einmal in Erwägung, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. An vielen Stellen bleibt man im Vagen, Maßnahmen seien „in Planung“ ohne genauere Angabe, welche das sind und wann diese durchgeführt würden. Dabei liegen sinnvolle Maßnahmen auf der Hand: bauliche Umgestaltungen wie getrennten Fuß- und Radwegen, Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln oder Tempokissen, kluge Ampelschaltungen und Geschwindigkeitsreduktion. Und das vor allem dort, wo es zum Schutz der Menschen am dringendsten nötig ist! Machen Sie die Top-Katatrophenkreuzungen endlich sicher! So, wie es das Mobilitätsgesetz vorsieht.“

Anfrage: Maßnahmen gegen Gehwegparken

Gehwegparken schränkt auf zahlreichen Straßen, egal ob geduldet oder ungeduldet, die Barrierefreiheit massiv ein. Das geht zu Lasten zu Fußgehender – insbesondere Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen u. a..

Ein ungeeinschränkter Fußweg ist ein essenzieller Teil der Verkehrssicherheit, weil dadurch verhindert wird, dass zu Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen und so sich und andere in Gefahr bringen müssen. Daher habe ich den Senat gefragt, welche Maßnahmen er ergreift, um Gehwegparken Einhalt zu gebieten. Hintergrund meiner Anfrage war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, aus dem hervorgeht, dass das Gehwegparken-Verbot nicht nur die Allgemeinheit schützt, sondern auch explizit Anwohnende, die in der Nutzung des Gehwegs durch Gehwegparken eingeschränkt werden. Daraus leitet das Gericht einen „räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde“ ab und stärkt somit die Rechte von Anwohnenden.

Wie meine Anfrage zeigt, wären sowohl Land als auch die Bezirke in Berlin gut beraten die Gewährung der Barrierefreiheit noch einmal kritisch zu überprüfen und entsprechend das Gehweg Parken anzuordnen.

Meine Anfrage zur „Verwendung von GRW-Mitteln für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO)“

Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) ist mit insgesamt 350 Millionen Euro, die in der bisheringen Planung für ihre Realisierung veranschlagt werden, ein sehr teures Bauvorhaben des Berliner Senats. Aus der Erfahrung wissen wir, dass insbesondere Großbauprojekte häufig teurer werden, als ursprünglich geplant. Da der Bund sich an größeren Bauvorhaben mit Förderprogrammen für Gemeinschaftsaufgaben (sogenannte GRW-Mittel) beteiligt, wollte ich vom Senat wissen, wie er die bewilligten Mittel verwendet. Meine Anfrage zeigt, dass die Berechnungen, auf denen die Zusage der GRW-Mittel beruht, stark veraltet ist. Somit ist unklar, ob nicht schlussendlich das Land Berlin für eventuelle Kostensteigerungen alleine gerade stehen muss. Um dies zu verhindern, fordere ich einerneute Kosten-Nutzen-Untersuchung für das gesamte Bauvorhaben Tangentiale Verbindung Ost!

Meine Kommentierung im Wortlaut:
„Es besteht ein immenses Haushaltsrisiko hinsichtlich der Finanzierung der TVO. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung, auf der die Planungen des Senats basieren, sind mehr als 10 Jahre alt. Die damals angenommenen Baukosten betrugen 80 Mio. Euro. Schon heute werden offiziell bereits Kosten von 350 Mio. Euro genannt (mit Hinweis auf zu erwartende Verdopplung der Kosten bis Baufertigstellung im Doppelhaushalt 2024/25), also mehr als viermal so viel! Ob die zugesagten und geplanten Förderungen dies auch abdecken, bleibt unklar. Und wer glaubt, dass 350 Mio. Euro bereits das Ende der Fahnenstange sind, lebt nicht in Berlin!

Wir erwarten deshalb vom Senat, eine neue Wirtschaftlichkeitsprüfung zu veranlassen und eine echte Kosten-Nutzen-Untersuchung einzplanen. Im Angesicht der knappen Haushaltslage, können wir uns kein Millionenprojekt leisten, dessen Nutzen überhaupt nicht im Verhältnis zu den Kosten steht! Am Ende bleiben die Berliner*innen auf einem Millionenrisiko sitzen.“