Das Abgeordnetenhaus von Berlin

Mein Schülerpraktikant Jurek Hartung recherchierte während seines 2-wöchigen Praktikums zu den politischen Institutionen von Berlin. Hier ist sein Bericht.

Das Berliner Parlament sitzt im Abgeordnetenhaus von Berlin. Es ist zuständig für die Gesetzgebung des Landes, für die Regierungsbildung in Form der Wahl eines Bürgermeisters und für die Kontrolle der Regierung bzw. des Senats. Wählen darf jede*r deutsche Staatsbürger*in , die*der schon drei Monate in Berlin lebt und volljährig ist. Gewählt wird im Regelfall alle fünf Jahre. Außerdem ist es ein Halbtagsparlament. Im Parlament sitzen verschiedene Fraktionen bestimmter Parteien. Um ins Parlament zu kommen, muss man demokratisch gewählt werden. Im Parlament sitzen: Die SPD mit 38 Sitzen, die CDU mit 31 Sitzen, B90/Grüne mit 27 Sitzen, Die Linke mit 27 Sitzen, die FDP mit 12 Sitzen und die AfD mit 22 Sitzen. Außerdem sitzen im Parlament drei fraktionslose Abgeordnete, die von der AfD-Fraktion ausgeschlossen wurden. Es gibt verschiedene Gremien im Abgeordnetenhaus. Das sind einmal das Präsidium mit dem Parlamentspräsidenten und seinen Vertreterinnen, der Ältestenrat und verschiedene Ausschüsse. Im Abgeordnetenhaus gibt es sogenannte Plenarwochen. In diesen Wochen sind immer donnerstags Plenarsitzungen. Bei diesen Plenarsitzungen gibt es am Anfang die „Aktuelle Stunde“, dabei werden von den Fraktionen vorgeschlagene Themen besprochen. Anschließend gibt es eine Fragestunde, bei der die Senator*innen von den Abgeordneten befragt werden. Dann kommt der Prioritätenblock, für den jede Fraktion einen Verhandlungsgegenstand vorschlagen kann.

Im Abgeordnetenhaus gibt es auch viele verschiedene Ausschüsse. Wenn im Plenum ein Antrag in einen Ausschuss überwiesen wurde, dann wird dieser Antrag dort besprochen und für den Beschluss im Plenum vorbereitet. Also müssen Abgeordnete oft zu Sitzungen, Terminen, Beratungen oder anderen Veranstaltungen.

Im Berliner Parlament gab es schon viele verschiedene Koalitionen z.b. unter Klaus Wowereit SPD+PDS, SPD+CDU oder unter Eberhard Diepgen CDU+FDP. Im Parlament werden auch Gesetze beschlossen. Das läuft so ab, dass es einen Gesetzesentwurf gibt, der entweder von einer Fraktion, von der Regierung oder als Volksbegehren eingereicht wird. Dann wird dieser vom Ältestenrat in die Tagesordnung einer Plenarsitzung eingefügt und dort besprochen. Im Anschluss wird er dann in den zuständigen Ausschuss weitergeleitet und dort nochmal besprochen. Gegebenenfalls kommt er dann mit einer Empfehlung des Ausschusses zurück ins Plenum und im Idealfall wird da dann beschlossen, dass das gut ist.

Der Senat

An der Spitze des Senats steht der regierende Bürgermeister. Gerade ist das Michael Müller. Dann gibt es verschiedene Senator*innen, die für verschiedene Themen zuständig sind, z.b. die Wirtschaftssenatorin Ramona Pop oder den Senator für Justiz und Verbraucherschutz Dirk Behrendt.. Der Senat hat die Aufgabe zu regieren. Die Senator*innen werden vom Regierenden Bürgermeister ernannt.

Staatssekretär*innen sind die höchsten Beamt*innen einer Senatsverwaltung. Sie bilden die Schnittstelle zwischen politischen Organen und der nicht politischen Beamtenschaft. Außerdem sind sie immer für einen bestimmten Bereich zuständig und unterstehen den Senator*innen.

Die Grünen

Die Grünen legen einen sehr großen Wert auf die Quote. Das bedeutet, dass sie es wichtig finden mindestens einen „fifty-fifty“ Anteil an Männern und Frauen in ihrer Partei bzw. Fraktion zu haben. Das ist für sie sehr wichtig, da sich die Partei für Gleichberechtigung einsetzt.

Die Berliner Grünen-Politikerin Antje Kapek war zuerst in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Friedrichshain-Kreuzberg, wo sie später zusammen mit Daniel Wesener Vorsitzende der Grünen Bezirksfraktion wurde. 2011 wurde sie dann ins Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Anschließend wurde sie 2012 gemeinsam mit Ramona Pop Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus. Ende des Jahres 2016 wurde sie wiedergewählt und bestreitet dieses Amt seitdem zusammen mit Silke Gebel.

Sobald man als Fraktionsvorsitzende*r gewählt wurde ist man automatisch Teil des Fraktionsvorstands. Das bedeutet, dass man die Fraktion leitet, indem man in Fraktionssitzungen die Moderation übernimmt oder falls die eigene Fraktion in einer Koalition ist, man auch zu den Koalitionsverhandlungen geht und seine Fraktion vertritt.